Sachsen verbietet Himmelslaternen

himmelslaterne_kDer Gebrauch von Himmelslaternen ist künftig auch in Sachsen untersagt. Dies hat das Innenministerium gestern in Dresden mitgeteilt.

Das Verbot der kleinen Heißluftballone kommt relativ überraschend. Noch vor einem Monat hatte das Ministerium angekündigt, keinerlei entsprechende Regelungen zu planen, obwohl fast alle anderen Bundesländer längst die fliegenden Fackeln vom Himmel verbannt hatten.

Sachsen wollte daran festhalten, die Himmelslaternen wie Feuerwerkskörper zu behandeln.

Dies bedeutet, dass der Benutzer für verursachte Schäden aufkommen muss. Eine Haltung, die bei vielen Bürgern auf Unverständnis stieß. Ein Grund: Die Schuldigen dürften im Fall der Ballone kaum zu ermitteln sein.
Jetzt wurde umgesteuert. "In den letzten Monaten ist es bundesweit zu Bränden gekommen", sagte Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU). Die Gefahr sei zu groß und die Risiken nicht abschätzbar.

Die drei Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig sind nun mit der Umsetzung einer entsprechenden Polizeiverordnung beauftragt. Das Verbot wird mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten. Verstöße gegen die Regelung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können in Zukunft mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro belegt werden.

Himmelslaternen bestehen aus einem superleichten Reispapier-Ballon. Am unteren Ende der FlugKonstruktion befindet sich ein kleines Drahtgeflecht und ein kleiner Brenner. Sind die festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffe entzündet, füllt sich der Ballon mit warmer Luft und hebt schließlich hell erleuchtet ab. Nach dem Start kann weder die Flughöhe noch -richtung beeinflusst werden. Die teils mannsgroßen Laternen erreichen Reichweiten von mehr als fünf Kilometern. Viele erlöschen am Himmel und stürzen dann ab.

Es besteht aber ein großes Risiko, dass Ballone mit brennender Flamme landen. In verschiedenen Bundesländern hatte es bereits verheerende Brände gegeben, unter anderem in der Innenstadt von Weimar. Dort war ein denkmalgeschütztes Haus komplett zerstört worden.

Neben der Brandgefahr wurden in der Vergangenheit auch Risiken für den Flugverkehr geltend gemacht. Zwar sind die Laternen laut Luftverkehrsrecht in der Nähe von Flugplätzen und im kontrollierten Luftraum verboten. Viele Bürger wissen aber zum Beispiel nicht, wo sich kleine Landeplätze befinden.

Nr.5/2024
Brandeinsatz
01.03.2024 um 11:01 Uhr Rauchentwicklung -> Penny-Markt-Bärenstein
Einsatzfoto Rauchentwicklung -> Penny-Markt-Bärenstein
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